Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen

Auch hier hat das Gesetz eine Regelung vorgegeben.

 

- Handwerkerrechnungen                                               5 Jahre

- Bankunterlagen  + Kontoauszüge                                 2 Jahre

- Sparguthaben und Kredite grundsätzlich für die gesamte Laufzeit

   sind diese ausbezahlt oder zurückgezahlt, können die Unterlagen 

   vernichtet werden.

- Regelmässige Zahlungen z.B.Miete, können auch noch nach 4 Jahren          als Beweis herangezogen werden.

- Kaufverträge, Kassenbons und Quittungen sollten bis zur                           Gewährleistungsfrist oder Ende der Garantie aufgehoben werden.

- Rechnungen, für diese gilt eine allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist      von 3 Jahren.

-Versicherungsunterlagen incl. aller Änderungsanzeigen, egal welche           sollten grundsätzlich so lange aufbewahrt werden wie die Versicherung      läuft.

- Wohnungs und Mietverträge, die dazu gehörigen Änderungen und das       Übergabeprozokoll nach AUszug können nach einem Jahr entsorgt             werden.

-  Steuerunterlagen, Einkommensteuerbescheide werden von manchen        Institutionen als Nachweis verlangt.

 

Bei dem Kauf eines Hauses sollten alle Belege und Rechnungen aufgehoben werden. Bei einem eventuellen Verkauf kann so der Wert besser nachgewiesen werden.