Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen
Auch hier hat das Gesetz eine Regelung vorgegeben.
- Handwerkerrechnungen 5 Jahre
- Bankunterlagen + Kontoauszüge 2 Jahre
- Sparguthaben und Kredite grundsätzlich für die gesamte Laufzeit
sind diese ausbezahlt oder zurückgezahlt, können die Unterlagen
vernichtet werden.
- Regelmässige Zahlungen z.B.Miete, können auch noch nach 4 Jahren als Beweis herangezogen werden.
- Kaufverträge, Kassenbons und Quittungen sollten bis zur Gewährleistungsfrist oder Ende der Garantie aufgehoben werden.
- Rechnungen, für diese gilt eine allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.
-Versicherungsunterlagen incl. aller Änderungsanzeigen, egal welche sollten grundsätzlich so lange aufbewahrt werden wie die Versicherung läuft.
- Wohnungs und Mietverträge, die dazu gehörigen Änderungen und das Übergabeprozokoll nach AUszug können nach einem Jahr entsorgt werden.
- Steuerunterlagen, Einkommensteuerbescheide werden von manchen Institutionen als Nachweis verlangt.
Bei dem Kauf eines Hauses sollten alle Belege und Rechnungen aufgehoben werden. Bei einem eventuellen Verkauf kann so der Wert besser nachgewiesen werden.